Symbolbild Grundsteuer

Grundsteuerreform

Im Rahmen der Grundsteuerreform hat der Gemeinderat am 17. Oktober 2024 über die neuen Hebesätze entschieden. Diese liegen zukünftig bei 220% für die Grundsteuer B (Wohnen und Gewerbe) und bei 275% für die Grundsteuer A (Landwirtschaft und Forst). Auf die Einführung einer Grundsteuer C für unbebautes aber baureifes Bauland verzichtet der Gemeinderat bis auf weiteres, weil diese für die Gemeindeverwaltung noch mit zu vielen offenen Fragen verbunden ist.

Mit den oben genannten Hebesätzen setzt die Gemeinde Sternenfels die neue Grundsteuer aufkommensneutral um. Unterm Strich bleiben die Einnahmen der Gemeinde aus der Grundsteuer A und B also in etwa gleich. Dennoch ergeben sich Belastungsverschiebungen auf unserer Gemarkung: Durch den starken Fokus der neuen Grundsteuer auf die Grundstücksfläche, erhöht sich bei Grundstücken mit wenig Bebauung und großem Außengelände – beispielsweise am Ortsrand – die Steuerlast. Grundstücke im Siedlungskern mit einem großen bebauten Anteil der Grundstücksfläche profitieren hingegen von der Reform.

Wir als Liste Mensch und Umwelt verstehen, dass einige Eigentümerinnen und Eigentümer die Grundsteuerreform als ungerecht empfinden, weil sich die Steuerlast für sie deutlich erhöht. Insbesondere können wir nachvollziehen, dass viele die Vorgehensweise des Gutachterausschuss Mühlacker bei der Festlegung der Bodenrichtwerte als willkürlich empfinden. Dennoch können wir der Grundsteuerreform auch Positives abgewinnen: Die größten Steuererhöhungen entstehen für „Enkelgrundstücke“ und größere unbebaute Freiflächen im Innenbereich. Das setzt einen Anreiz, nachzuverdichten und Bauland effizient zu nutzen! Somit gibt es schon jetzt eine Lenkungswirkung ähnlich einer Grundsteuer C. Für deren Einsetzung in einem der kommenden Jahre werden wir uns trotzdem weiterhin einsetzen.

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