Fraktionsstatus: Unser Antrag wurde abgeschmettert!

In der Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2024 wurde unser Antrag auf Absenkung der Mindestgröße einer Fraktion von 3 auf 2 Mitglieder einer Gemeinderatsgruppierung mit einem Gegenantrag der Freien Wähler Vereinigung (FWV) abgeschmettert.

Um was ging es bei unserem Antrag?
In der „Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Sternenfels“, die sich der Gemeinderat selbst gibt, ist festgelegt, dass eine Fraktion aus mindestens 3 Gemeinderäten bestehen muss. Hat eine Gruppierung diesen Fraktionsstatus, erwachsen ihr daraus Vorteile gegenüber den Gruppierungen ohne Fraktionsstatus. Ein wesentlicher Vorteil ist das Publikationsrecht im Mitteilungsblatt. Eine Fraktion darf dort über ihre Gemeinderatsarbeit berichten und ihre Auffassung zu Angelegenheiten der Gemeinde kundtun. Das stärkt die Demokratie auf kommunaler Ebene. Denn gemäß Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg ist „die Gemeide Grundlage und Glied des demokratischen Staates“ und in diesem Zusammenhang wird den Gemeinderäten explizit die Aufgabe zugeteilt, die Bürgerinnen und Bürger für Kommunalpolitik zu interessieren. Und das kann sinnvoll nur über eine ausreichende und stete Kommunikation erfolgen, und hier ist das offiziellen Mitteilungsorgan der Kommune, des Mitteilungsblatt, ein maßgeblicher Kanal, um Bürger zu erreichen. Dies aber, ist eben nur den Fraktionen gestattet.

In einem Redebeitrag argumentierte die FWV, dass sich die „Urväter der Gemeindeordnung“ schon etwas dabei gedacht hätten, den Fraktionsstatus so zu definieren. Wir aber wollten die Gemeindeordnung des Landes gar nicht ändern – was ein Gemeinderat auch gar nicht kann – denn dort ist die Fraktionsgröße nicht beschrieben. Unser Antrag bezog sich auf die Geschäftsordnung des Gemeinderats. Denn nur dort ist die Mindestgröße einer Fraktion in Sternenfels geregelt. Und zudem: unklar blieb, was sich wohl die „Urväter“ dabei gedacht haben – und ist es nicht seltsam zu argumentieren, etwas nicht zu ändern, weil es schon immer so war? Dann hätte die Geschäftsordnung noch nie geändert werden dürfen, was jedoch in der Vergangenheit schon mehrfach der Fall war. Weiter wurde argumentiert, dass die Zersplitterung der Parlamente nicht zielführend wäre. Bezogen auf den Gemeinderat Sternenfels entbehrt diese Aussage jeglicher Grundlage. Bei einem Stimmenanteil der 3 Gruppierungen SPD, LMU und LfSuD (jeweils mit 2 Sitzen im Gemeinderat vertreten) bei der Kommunalwahl im Juni zwischen 15,5 % und 18,4 % kann von Zersplitterung keinesfalls die Rede sein. Wir reden hier nicht von Gruppierungen unter 5 %, so wie im Stadtrat Pforzheim. Wir reden hier von Gruppierungen, die einen beachtlichen Teil der Wähler repräsentieren. Experimentiert man auf Basis des Kommunalwahlergebnisses in Sternenfels mit dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Lague/Schepers, mit dem in Baden-Württemberg die Kommunalwahlergebnisse errechnet werden, dann kommt man zum Ergebnis, dass selbst eine Gruppierung mit 21 % Stimmenanteil nur mit 2 Personen in den Gemeinderat eingezogen wäre. Nicht umsonst gilt in mehreren Kommunen im Enzkreis, die allesamt größer sind als Sternenfels, der Fraktionsstatus bereits ab 2 Personen. Beispiele gefällig? Wimsheim, Kieselbronn, Neuhausen. Und in der knapp 7000 Einwohner zählenden Gemeinde Wiernsheim – mehr als doppel so groß wie Sternenfels – wurde nach der aktuellen Kommunalwahl die Mindestgröße einer Fraktion ebenfalls von 3 auf 2 Personen abgesenkt – und Wiernsheim hat 18 Gemeinderäte und nicht nur 12 Gemeinderäte, wie hier in Sternenfels. Wo ist also das Problem?

Im Vorfeld hatte sich schon abgezeichnet, dass es schwierig werden würde, unseren Antrag erfolgreich durchzubringen. Insofern hält sich unsere Enttäuschung in Grenzen. Für die aufmerksamen Zuhörer im Zuschauerraum wurde aber deutlich, dass es keine sinnvollen Argumente gegeben hat, die gegen eine Reduzierung der Mindestgröße einer Fraktion gesprochen haben. Hier kann sich dann jeder selbst sein Urteil bilden.

Im neuen Jahr laden wir unsere Mitglieder zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein. Besprochen wird, wie wir in dieser Sache weiter verfahren wollen. Im Sinne der gelebten Demokratie auf kommunaler Ebene bleiben wir weiter dran!


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