Vereine sind von außerordentlicher Bedeutung für eine attraktive und gesunde Kommune. Sie sind Orte, in denen soziale Kontakte gebildet und gepflegt werden und Solidarität praktiziert wird. Die Förderung der Vereine ist deshalb eine wichtige Aufgabe der Gemeinde.
Vor dem Hintergrund entstand im Gemeinderat mittels Antrag zum Haushaltsjahr 2025 der Wunsch, die Vereinsförderung verbindlich zu regeln. Schon immer hat die Gemeindeverwaltung Vereine unterstützt. Das ging jedoch oftmals auf Zuruf, oder lag aufgrund von Liegenschaften in der Natur der Sache. Geregelt waren bisher im Wesentlichen Geldgaben im Rahmen von Vereinsjubiläen und in Bezug auf das Kinderferienprogramm. Deshalb war es an der Zeit, durch eine verschriftlichte und zielgerichtete Förderrichtlinie mehr Transparenz und Gerechtigkeit in dieses wichtige Thema zu bringen. Der Blick in andere Kommunen zeigt, dass die Vereinsförderung oftmals auf Grundlage von vereinbarten Regelungen angeboten und durchgeführt wird.
Aus Vertreterinnen und Vertretern aller Gruppierungen des Gemeinderats wurde im Rahmen des Antrags eine Arbeitsgruppe gebildet. Sehr gut vorbereitet war die Darstellung des Status quo durch die Gemeindeverwaltung und der Blick auf andere Kommunen. Das war eine gute Grundlage für die Entwicklung einer ausgewogenen Förderrichtlinie für Vereine und Organisationen in Sternenfels.
Gemeinsam mit anderen Gemeinderäten haben wir uns als ‚Liste Mensch und Umwelt Sternenfels‘ dafür eingesetzt, dass die erarbeitete Förderrichtlinie vor dem Beschluss durch den Gemeinderat den Vereinen im Rahmen der jährlichen Vereinsvorständebesprechung zur Qualitätskontrolle vorgelegt wurde. Das sorgte für eine gute Transparenz und die Möglichkeit, durch die Betroffenen selbst Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge einzubringen. In einem weiteren Schritt wurde die Förderrichtlinie dem Gemeinderat am 27. November 2025 zur Entscheidung vorgelegt. Einstimmig begrüßte der Gemeinderat dieses Regelwerk – eine große Wertschätzung für die Vereinsarbeit und dem ehrenamtlichen Einsatz.
Geregelt werden weiterhin die Geldgaben der Kommune an Vereine, die ein Jubiläum feiern. Neu sind Zuschüsse für Instrumente, Sportgeräte und Arbeits- und Pflegegeräte. Dadurch sollen höhere Ausgaben finanziell abgemildert werden. Wichtig war den Gemeinderäten explizit die Jugendförderung, da nur durch eine gute Jugendarbeit das Bestehen der örtlichen Vereine gesichert werden kann. Neu ist auch, dass örtliche Vereine keine Standgebühren mehr bezahlen müssen bei Teilnahme am jährlichen Weihnachtsmarkt.
Weiterhin gilt, dass Investitionen in die Infrastruktur von Vereinen gesondert im Gemeinderat beraten werden. Diese bedürfen immer einer Einzelfallentscheidung und sind grundsätzlich losgelöst von der Vereinsförderrichtlinie zu verstehen.
Und wichtig: Die Kommune startet nun mit der beschlossenen Vereinsförderrichtlinie. Diese ist jedoch nicht in Stein gemeißelt. Sollten sich weitere Aspekte ergeben, um Vereine und Organisationen am Ort sinnvoll zu unterstützen, kann der Gemeinderat darüber diskutieren und beschließen.
Hier geht es zu den ‚Förderrichtlinien für Vereine und Organisationen in der Gemeinde Sternenfels‚.
Bildquelle: pressfoto auf www.freepik.com


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