Mit den Vorbereitungen für einen Feuerwehrneubau geht es in kleinen Schritten voran. Zuletzt hatte der Gemeinderat im Februar 2026 ein Raumprogramm verabschiedet. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 21. Mai 2026 hat sich das Gremium nun bei einer Gegenstimme für einen „Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb“ als Ausschreibungsverfahren für die Architektenleistungen entschieden.
Bei diesem Verfahren erfolgt zunächst eine europaweite Bekanntmachung. Architekturbüros können sich daraufhin bei der Gemeinde zur Teilnahme anmelden. Die Gemeindeverwaltung kann Büros in dieser Phase auch aktiv zur Teilnahme einladen und motivieren.
Im nächsten Schritt erstellen die teilnehmenden Büros Entwürfe für das neue Feuerwehrhaus. Ein Betreuungsbüro prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit, Einhaltung der Vorgaben, Kostenrahmen und weiteres und bereitet die Ergebnisse für das Preisgericht auf.
In einer Preisgerichtssitzung werden die gesammelten Entwürfe nun beurteilt. Das Preisgericht besteht dabei aus Architekten und Sachkundigen, aber auch der Bürgermeisterin, einzelnen Gemeinderäten und eventuell Vertretern der Feuerwehr. Diese Personen setzen sich mit den eingereichten Plänen auseinander und bestimmen einen Siegerentwurf. Die drei besten Büros erhalten Preisgelder in Höhe von (in Summe) etwa 45.000 Euro. Die breite Öffentlichkeit kann anschließend bei einer öffentlichen Ausstellung die verschiedenen Entwürfe sichten.
Nicht zwingend muss der Siegerentwurf auch anschließend vom Gemeinderat beauftragt werden. In der Regel passiert dies jedoch beim anschließenden Verhandlungsverfahren.
Wir als Liste Mensch und Umwelt sehen es als zentral an, dass das Ausschreibungsverfahren eine ausreichende Konkurrenz verschiedener Büros ermöglicht, zugleich aber möglichst schlank und schnell bleibt. Diese Bedingungen scheint das gewählte Verfahren nach den Angaben der Verwaltung zu erfüllen.
Bildquelle: vwalakte auf magnific.com


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