Leitlinie zur Bauplatzvergabe eingeführt

In den kommenden Jahren sollen in der Gemeinde Sternenfels mehr als vier Hektar neue Wohnbauflächen in den Wohnbaugebieten „Rote Äcker“ und „Am Falltor“ entstehen. In öffentlicher Sitzung hat sich der Gemeinderat nun auf Leitlinien zur Vergabe der dort und an anderer Stelle entstehenden Bauplätze verständigt.

Wer sich für ein Baugrundstück in Diefenbach oder Sternenfels interessiert, wird zukünftig nach verschiedenen Aspekten eingestuft und bepunktet. Eine höhere Punktzahl erreichen Bewerberinnen und Bewerber, die ein oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:

  • unter 40 oder besser noch unter 35 Jahre alt
  • Kinder im Haushalt
  • noch kein bestehendes Wohngebäudeeigentum
  • Hauptwohnsitz für zwei Jahre am Stück in der Gemeinde Sternenfels
  • aktive Mitgliedschaft in Vereinen und Rettungsorganisationen (am besten vor Ort)
  • Arbeitsstelle in der Gemeinde Sternenfels

Wer bereits Eigentümerin oder Eigentümer eines unbebauten Wohnbauplatzes in der Gemeinde ist, wird grundsätzlich vom Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt für Bauträger, Makler und Unternehmen. Unabhängig vom Punktekatalog haben Bewerberinnen und Bewerber, die am jeweiligen Umlegungsverfahren teilnehmen oder anderswo ein Tauschgrundstück im Interesse der Gemeinde anbieten, Vorrang.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird dem Gemeinderat von der Verwaltung eine Liste der Bewerberinnen und Bewerber vorgelegt. Daraus geht hervor, auf welche drei Grundstücke eine Bewerbung erfolgt (und mit welcher Priorisierung) und welche Punktezahl erreicht wird. Aufgrund dieser Liste entscheidet der Gemeinderat dann in nichtöffentlicher Sitzung über die Vergabe der einzelnen Bauplätze.

Durch die Leitlinie wird auch festgelegt, dass Baugrundstücke, die von der Gemeinde im Rahmen dieses Verfahrens veräußert werden, innerhalb von drei Jahren bebaut werden müssen. Sonst fallen Sie zurück an die Gemeinde.

Die Verabschiedung der Vergabeleitlinie erfolgte in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23. Oktober 2025 einstimmig. Im Gegensatz zum ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung entschied sich der Gemeinderat gegen eine Bewertung des Kriteriums „Familienstand“ und nahm stattdessen das Kriterium „Alter“ mit zwei Abstufungen in den Punktekatalog auf.

Wir als Liste Mensch und Umwelt begrüßen die Einführung der neuen Leitlinie, weil sie Transparenz bei der Vergabe fördert und auf mehreren Ebenen der Enstehung von unbebauten „Enkelgrundstücken“ entgegenwirkt. Wir befürchten allerdings, dass sich aufgrund der Marktsituation nur wenige Menschen auf die enstehenden Bauplätze bewerben werden und sehen die Entwicklung der beiden Neubaugebiete am Ortsrand daher weiterhin kritisch.

Bildquelle: gpointstudio auf www.freepik.com


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